Das Konzept der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) wurde in Moldawien im Jahr 2016 durch das sogenannte Gesetz Nr. 209 zu Abfällen eingeführt, in dessen Rahmen auch viele andere Vorgaben der EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG in nationales Recht umgesetzt wurden.
Diesem Gesetz folgte im Jahr 2018 die Verordnung über Elektro- und Elektronikaltgeräte (Entscheidung Nr. 212), mit der das EPR-Konzept für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten etabliert wurde.
Im August dieses Jahres wurde dann die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle beschlossen, die sich an der EU-Verpackungsrichtlinie orientiert.
Hersteller haben die Möglichkeit, ihren Verpflichtungen individuell oder kollektiv nachzukommen. Sie müssen sich innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung bei der Umweltbehörde registrieren und dieser bis Ende April jeden Jahres Bericht erstatten. Der erste Bericht muss in dem auf die Registrierung folgenden Jahr vorgelegt werden.
Die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle wird im August 2021 in Kraft treten. Die entsprechenden Regelungen für Batterien und Akkumulatoren stehen noch aus.
Moldawien ist eines der vielen Länder, die in den sogenannten Regulatory Tracking Reports der Landbell Group behandelt werden. Diese Berichte analysieren die neuesten EPR-Entwicklungen und -Anforderungen in über 100 Ländern weltweit. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.