Wie in unserem Newsletter aus dem Mai 2019 berichtet, hat Georgien schon 2015 mit den Vorbereitungen für die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) begonnen. Im Rahmen des damals verabschiedeten Waste Management Code Nr. 2994-rs. Gemäß Artikel 9 dieses Kodizes sind Hersteller und Vertreiber bestimmter Produkte für die Sammlung und Verwertung dieser Produkte nach deren Lebensdauer verantwortlich. Offiziell in Kraft getreten sind diese Bestimmungen am 1. Dezember 2019.
Damit sie tatsächlich Wirkung entfalten können, wurden Anfang dieses Jahres vier Verordnungen mit Konkretisierungen für verschiedene Abfallströme vorgelegt und am 27. Mai im Gesetzblatt des Landes veröffentlicht:
Zu Verpackungsabfällen gibt es bisher keine entsprechenden Regelungen. Die Stadtverwaltung von Tiflis hat eigene Vorstellungen für dem Umgang mit Verpackungsabfällen, die sich von den Plänen des Ministeriums für Umweltschutz und Landwirtschaft unterscheiden. Bislang gibt es keine Einigung zwischen den beiden Parteien.
Georgien ist eines der Länder, die Landbell Group in seinen Regulatory Tracking Reports abdeckt. Diese Berichte beleuchten die neuesten EPR-Entwicklungen und Anforderungen in über 100 Ländern weltweit. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.