Am 3. September 2020 trat in Belgien eine Änderung der „Kooperationsvereinbarung zur Vermeidung und zum Management von Verpackungsabfällen“ in Kraft, die für alle drei Regionen des Landes gilt: Brüssel, Flandern und Wallonien.
Die Vereinbarung regelt die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen in Belgien. Die wichtigste Änderung beinhaltet das Setzen von neuen Recyclingzielen ab 2021, die sogar über die Vorgaben der Verpackungsrichtlinie hinausgehen.
Auch ausländische Unternehmen werden zukünftig in die Definition des Herstellerbegriffs einbezogen, und es wird eine Öko-Modulation der Compliance-Gebühren eingeführt. Letzteres ist ein Mechanismus zur Belohnung umweltfreundlicherer Verpackungen, der bereits in anderen EU-Mitgliedstaaten, wie z. B. in Deutschland, eingeführt wurde.
Belgien ist eines der Länder, die von den Regulatory Tracking Reports der Landbell Group abgedeckt werden. Diese Berichte erfassen die neuesten EPR-Entwicklungen und -anforderungen in über 100 Ländern weltweit. Mehr dazu erfahren Sie hier.